Nachweis über die Teilnahme an regelmäßigen (Corona-) Testungen

Liebe Eltern,

Ihre Kinder werden in der Schule zweimal pro Woche getestet. Einige Vereine möchten darüber eine schriftliche Bestätigung durch einen Schülerausweis oder durch eine Schulbescheinigung.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) hat klargestellt, dass Schülerausweise erst für Kinder ab 15 Jahren erforderlich sind. Erst ab diesem Alter ist der Schulbesuch und damit der Nachweis über die Teilnahme an den regelmäßigen Testungen mit einem derartigen Ausweis der Schule zu belegen. Für Grundschulkinder entfällt eine Nachweispflicht, da sie grundsätzlich schulpflichtig sind und somit als getestet gelten.

Mit freundlichen Grüßen

Elke Czapski-Schulz