Das Schuljahr hat begonnen…

Zur Information:

Beim Betreten des Schulgeländes besteht eine Maskenpflicht. Die Schülerinnen und Schüler können ihre Mund-Nasenbedeckung an ihrem festen Sitzplatz in der Klasse absetzen.

Eltern sollten nur in dringenden Fällen das Schulgebäude betreten. Dazu sollten sie sich zunächst im Sekretariat anmelden. Es besteht eine Rückverfolgungspflicht.

Hier finden Sie eine Empfehlung für Eltern zum Verhalten im Verdachts- und Krankheitsfall in Schulen und Kitas.

 

Das folgende Schaubild vom Schulministerium NRW verdeutlicht noch einmal die Vorgehensweise, wenn bei Ihrem Kind Krankheitssymptome auftreten: